Führerscheinfrei bis 15 PS

Führerscheinfrei

Führerscheinfreiheit für Motoren bis 15 PS ist rechtsgültig seit 18.10.2012.

Die unlängst beschlossene Ausweitung der Führerscheinfreiheit für Motoren mit einer Nutzleistung von nicht mehr als 11,03 Kilowatt (15 PS) wurde am 16. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 17. Oktober 2012 rechtsgültig. Die Ausweitung der Führerscheinfreiheit im Binnen- und Seebereich gilt dabei für Personen ab 16 Jahren.

Auf dem Rhein bleibt es bei der bisher gültigen Regelung, bei der die Führerscheinfreiheit lediglich bis zu einer Nutzleistung des Motors von nicht mehr als 3,68 kw (5 PS) gilt. Auch auf dem Bodensee gilt diese Regelung nicht!
In Kroatien ist für jegliches Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen ein Führerschein nötig!